Bestattungsvorsorge heißt, eigene Wünsche für die Zeit nach dem Tod festzuhalten. Wenn Sie bereits eigene Vorstellungen haben sollten, sei es über die Art und Weise der Beisetzung oder zum Thema Trauerfeier, so sind diese am besten umsetzbar, wenn sie schriftlich eindeutig festgehalten werden. Auf der anderen Seite ist es eine Hilfe für Ihre Angehörigen oder denjenigen Menschen, der nach dem Tod für Sie eine Entscheidung treffen muss. In der Trauersituation sind diese Fragen oft überfordernd.
Treffen Sie Vorsorge für einen anderen Menschen, haben Sie die Möglichkeit, sich in aller Ruhe Gedanken darüber zu machen, was im konkreten Fall zu tun sein wird. Somit entlasten Sie sich ein Stück weit selbst und geben sich Zeit und Raum zum Trauern, wenn der Fall eintritt.
Folgende Punkte können in einer Vorsorgevereinbarung eindeutig geregelt werden:
Sie haben die Möglichkeit, über die Bestattungstreuhand einen Vorsorgevertrag abzuschließen, der sich aus zwei Vorgängen zusammensetzt. Dabei schließen Sie mit uns einen Bestattervorsorgevertrag ab, der Ihre individuellen Wünsche zur Bestattung enthält. Sie zahlen dann eine vereinbarte Summe an die Bestattungstreuhand, die Ihr Guthaben mit einer Mindestverzinsung anlegt und im Trauerfall dieses Guthaben mit den anfallenden Kosten verrechnet.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Einzahlung in einen Vorsorgevertrag mittels einer monatlichen Rate zu bestreiten.
Wir beraten Sie ganz ausführlich zu beiden Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!
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